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Montagepläne und vorläufige Kostenauswertung

Knapp eine Woche vor unserer Bemusterung erreichten uns die Montagepläne sowie die vorläufige Kostenauswertung von Hanse Haus.
Die Montagepläne übergab ich vertrauensvoll in Stevens Hände: Er zeichnete während meines 4-tägigen Kurzurlaubs zu Hause Lichtschalter, Steckdosen etc. in die Montagepläne ein, da die Montagepläne zur Bemusterung mitgebracht werden sollen.
Was jedoch bei uns wieder für Aufruhr sorgte war die vorläufige Kostenauswertung:
Unser Verkäufer Herr S. hat uns doch tatsächlich eine Festverglasung anstelle einer Terrassen-Schiebetür untergejubelt! Wir hatten in Gesprächen mit ihm stets von der Terrassen-Schiebetür geredet, weshalb wir auch auf Grund der fehlenden "Türöffnungszeichen" von einer Schiebetür ausgingen. Dass Herr S. jedoch so dreist sein könnte und uns als unwissende Laien eine Festverglasung mitten auf der Südseite des Hauses und mitten auf der Terrasse unterjubeln würde, damit hätten wir echt nicht gerechnet. Nun müssen wir also nicht nur den Aufpreis von Hebe-Kipp-Schiebetür auf Hebe-Schiebetür bezahlen, sondern zunächst noch mit hohem Aufpreis erst mal dafür bezahlen, überhaupt aus dem Haus zu kommen an der Stelle!
Ansonsten gab es zum Glück keine allzu großen Schockmomente mehr, da wir bei der Vorbemusterung ja bereits in vielen Punkten unschön überrascht wurden. Daher enthielt die vorläufige Kostenauswertung eher zum Teil Punkte, die unser Architekt einfach rausgenommen hatte, weil er leider zu faul war, die Punkte selbst zu verplanen.
Beispielsweise hatte er unser Vordach einfach nicht mehr eingezeichnet, weshalb es auf der Kostenauswertung als Gutschrift auf Grund des Wegfalls enthalten war. Da wir jedoch auf jeden Fall das Vordach haben wollen, werden wir das bei der Bemusterung wieder auf das Bemusterungsprotokoll setzen. Ebenso hatte unser Architekt aus Bequemlichkeit die Schiebetür im Schlafzimmer entfernt, diese Gutschrift muss natürlich wieder rückgängig gemacht werden, da wir die Schiebetür zwischen Ankleide und Schlafzimmer haben wollen.
Außerdem wurde unser Dachüberstand kostenpflichtig von 30 cm auf 35 cm an der Traufe erhöht, allerdings müssen wir bei dem Posten mal nachhaken, da gemäß unserem Vertrag bereits 35 cm an der Traufe enthalten sind.
Auch wurde wohl im Vertrag ein elektrischer Rolladen vergessen im Erdgeschoss, welcher noch kostenpflichtig ergänzt wurde.
Die Tür vom Flur ins Wohnzimmer wurde nun ebenfalls als Kostenposten aufgeführt, da hier bisher keine Tür enthalten war. Bei der Bemusterung selbst werden wir dann diese normale Tür noch in eine Glastür aufbemustern.
Bereits aus der Vorbemusterung war uns der Punkt mit der bodengleichen Dusche bekannt, welche entgegen den Aussagen von Herrn S. nicht enthalten war und somit der Aufpreis von flacher Dusche auf bodengleiche Dusche von uns getragen werden muss.
Im Gäste-WC wurde dem Anschein nach von unserem Architekten nicht nur die von uns gewünschte Vorbereitung für eine Dusche, sondern gleich eine komplette Dusche eingezeichnet. Die wollen wir jedoch nicht haben, da wir vorerst im Erdgeschoss keinen Bedarf an einer Dusche haben und nur die Vorinstallation haben wollen. Das schenkt uns Raum im Gäste-WC, um beispielsweise ein kleines Schränkchen o.ä. als Stauraum dort unterzubringen, welches zusätzlich die Dusch-Vorinstallation versteckt.
Durch die Fehlplanung von Herrn S. und den damit verbundenen zu kleinen Technikraum wurde uns ein Extraposten bei der Luft-Wasser-Wärmepumpe für eine Umlenkhaube (da nicht an einer Außenecke gelegen) in Rechnung gestellt, dieser gilt es jedoch bei der Bemusterung zu klären.
Das waren im großen und ganzen alle Punkte der vorläufigen Kostenauswertung, welche auf Grundlage des vom Architekten angefertigten Bauantrag im Abgleich mit unserem ursprünglichen Kaufvertrag erstellt wurde. Nun gilt es mal die Bemusterung abzuwarten, was dann noch alles hinzukommen wird.

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